Vogelschutz beachten

Wollen Sie Ihre Hecke oder ihre Büsche verjüngen? Dann sollten Sie dabei die Rechtslage beachten. In der Zeit vom 1. März  bis zum 30. September ist es nicht erlaubt, Hecken, Büsche und Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Form- und Pflegeschnitte sind natürlich trotz allem erlaubt, solange keine besonders geschützten Arten dort leben und Brüten. Aber auch wenn andere Vögel in Ihrer Hecke brüten, sollten Sie warten und Ihre Hecke erst später schneiden!

Ähnliche Berichte

Mehr erfahren Der Naturgarten – Anregungen und Tipps zur Gestaltung
Der Naturgarten – Anregungen und Tipps zur Gestaltung

Je mehr sich unser Alltag von der Natur entfernt, desto mehr wünschen wir uns einen einfachen Ort, an dem wir uns zurückziehen können und der uns und…

Mehr erfahren Garten und Tiere
Garten und Tiere

Gerade für junge Familien ist das Thema Garten und Tiere sehr wichtig. So steht dabei nicht nur das Haustier, sondern auch der Kontakt mit der Natur…

Mehr erfahren Hecken pflanzen - Vom Facettenreichtum lebendiger Zäune
Hecken pflanzen - Vom Facettenreichtum lebendiger Zäune

Lebendige Zäune bzw. Hecken kannte man bereits zur Zeit der ägyptischen Pharaonen. In Mitteleuropa werden sie seit dem Mittelalter in Klöstern und…

Nur Notwendige speichern
Alle akzeptieren